Geschwindigkeits-
überschreitung

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Wer trägt die Kosten und wie hoch sind diese?

Die Kosten eines Verfahrens sind die Gerichtskosten (einschließlich der Kosten des Sachverständigen) sowie die Rechtsanwaltskosten. In den meisten Fällen werden die Kosten des Verfahrens und die Rechtsanwaltskosten auch dann dem Betroffenen auferlegt, wenn das Verfahren gegen ihn eingestellt wird (§ 47 OWiG). Die Kosten sind dann meist so hoch, dass es sich für den durchschnittlichen Betroffenen kaum rentiert ein solches Verahren ohne Rechtsschutzversicherung durchzuführen. Die Rechtsanwaltskosten belaufen sich bei einem durchnittlichen Fall bei einer Geldbuße von 40 € schon auf ca. 700 €. Hinzukommen Sachverständigen- und Gerichtskosten. Die Gerichtskosten sind eher gering, die Sachverständigenkosten können wie oben beschrieben, bis zu 3000 € betragen.

Es ist also immer ratsam zunächst zu prüfen, ob eine Rechtschutzversicherung für das Fahrzeug oder für den Betroffenen besteht und ob diese Deckungszusage erteilt. Grundsätzlich wird die Rechtschutzversicherung immer dann nach ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen Deckungszusage erteilen, wenn der Bereich Verkehrsrechtschutz abgedeckt ist und die Wartezeiten erfüllt sind. Die Rechtschutzversicherung tritt aber zum Beispiel nie bei Halteverstößen, also bei Ordnungswidrigkeiten wie „fasch Parken“ ein. Bei Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt es meist keine Probleme mit der Deckungszusage. Wichtig ist auch, dass der Betroffene sich darüber im klaren ist, dass er eventuell eine Selbstbeteiligung im Versicherungsvertrag vereinbart hat. Diese liegt im Regelfall zwischen 50 € und 150 €. Diesen Betrag wird der Betroffene dann immer selbst aufbringen müssen. Ein Anruf bei Ihrem Versicherer genügt um die Höhe der Selbstbeteiligung abzuklären.

Im Anschluss haben wir 2 Tabellen abgebildet, die die Bußgeldhöhe und das Fahrverbot für verschiedne Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb und innerhalb geschlossener Ortschaften auswirft. Die Tabellen gelten nur für Geschwindigkeitsüberschreitungen, die mit einem PKW begangen wurden.

Regelsätze und Fahrverbotsdauer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen innerhalb geschlossener Ortschaften

Überschreitung um km/h

Regelsatz bei Begehung innerorts

Punkte

Fahrverbot in Monaten

bis 10

15

-

-

11-15

25

-

-

16-20

35

-

-

21-25

80

1

-

26-30

100

3

-

31-40

160

3

1

41-50

200

4

1

51-60

280

4

2

61-70

480

4

3

ab 71

680

4

3

 

Regelsätze und Fahrverbotsdauer bei Geschwindigkeitsüberschreitungen außerhalb geschlossener Ortschaften

Überschreitung um km/h

Regelsatz bei Begehung innerorts

Punkte

Fahrverbot in Monaten

bis 10

10

-

-

11-15

20

-

-

16-20

30

-

-

21-25

70

1

-

26-30

80

3

-

31-40

120

3

-

41-50

160

3

1

51-60

240

4

1

61-70

440

4

2

ab 71

600

4

3