Die Hauptverhandlung

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Der Angeklagte wird dann durch das Gericht zunächst nach den Personalien befragt. Die Personalien müssen angeben werden. Hierzu gehört aber nicht der Lebenslauf oder die wirtschaftlichen Verhältnisse.

 

Das Gericht wird dann einige Formalien verlesen, z.B. wann die Anklage zugelassen wurde und wann die Zustellung der Ladung an den Verteidiger und den Angeklagten erfolgt ist.

 

Im Anschluß daran wird die Anklageschrift durch den Staatsanwalt verlesen. Hierzu steht der Vertreter der Staatsanwaltschaft auf, wobei alle anderen Beteiligten sitzen bleiben.

 

Nach der Verlesung der Anklage beginnt das Gericht meist wie folgt:

"Sie haben gehört, was Ihnen vorgeworfen wird, nach dem Gesetz steht es Ihnen frei sich zur Sache zu äußern oder zu schweigen."

 

Es gehört zu den wichtigsten und schwierigsten Entscheidungen des Verteidigers, ob er seinem Mandanten rät zu schweigen (hieraus werden keine negativen Schlüsse gezogen) oder ob er denn Mandanten seine "Version" der Geschichte erzählen läßt. Diese Entscheidung werden wir in der Beratung mit Ihnen zusammen treffen. Es gilt aber immer: Wenn man sich für das Reden entscheidet muß s der Angeklagte auf alle Fragen eine plausible Antwort haben, sonst kann ihm das negativ ausgelegt werden. Wenn der Angeklagte schweigt, dann muß der das die gesamte Verhand-lung hindurch durchhalten. Auf die Frage des Gerichts, ob Sie sich äußern wollen oder nicht, sagen Sie also, "ich möchte Angaben zur Sache machen" oder aber: " ich mache keine Angeben zur Sache".

 

Häufig werden Sie zu Beginn erst zu den persönlichen Verhältnissen vernommen. Hierzu gehören insbesondere die Einkommensverhältnisse. Diese sind entscheidend für die Höhe einer eventuellen Geldstrafe. Je niedriger Ihr Einkommen ist , um so niedriger wird die Geldstrafe sein. Das Gericht erwartet von Ihnen eine klare Äußerung darüber, wie hoch Ihr monatliches Netto-Einkommen ist. Bestehende Unterhaltsverpflichtungen und andere finanzielle Belastungen geben Sie bitte gesondert an. Ihre Angaben zu Ihrem monatlichen Nettoeinkommen müssen glaubhaft sein. Sofern Sie selbständig tätig sind und hierbei relativ wenig verdienen, sollten Sie den letzten Einkommensteuerbescheid mitbringen, damit Ihre Einkommensverhältnisse vor Gericht nicht zu hoch eingeschätzt werden.

 

Anschließend wird der Richter und die Staatsanwaltschaft Fragen zum angeklagten Tatgeschehen an Sie richten. Für die Fragen gilt immer: Zuerst fragt der Richter, dann der Vertreter der Staatsanwaltschaft und dann der Verteidiger.

 

Sofern Zeugen vorhanden sind werden diese nun in den Sitzungsaal gebeten und vernommen.

 

Nach der Beweisaufnahme werden die Schlußvorträge gehalten Zuerst wird die Staatsanwaltschaft ihr Plädoyer halten, im Anschluß daran der Verteidiger. Zuletzt werden Sie vom Gericht gefragt, weil Ihnen das letzte Wort gewährt wird, ob Sie noch etwas zu dem gesamten Komplex sagen wollen. Sofern mit uns nichts anderes mit dem Verteidiger besprochen wurde ist es günstiger, wenn der Angeklagte nichts mehr sagt, sondern lediglich etwa die Worte: "Ich schließe mich den Ausführungen meines Verteidigers an!"

 

Im Anschluß hieran wird das Gericht das Urteil verlesen, wobei alle Anwesenden aufstehen. Häufig werden Sie direkt nach Verlesung des Urteils gefragt, ob Sie irgendwelche Erklärungen, insbesondere Rechtsmittelverzicht, abgeben wollen. Bitte entscheiden Sie dies nicht ohne Ihren Verteidiger.