Notdienst in Strafsachen

Die Anwaltskanzlei Perathoner & Pfefferl unterhält einen eigenen Notdienst. Diesen erreichen Sie rund um die Uhr, auch am Wochenende und in der Nacht unter der Telefonnr.

0177 / 205 20 31.

Der Notdienst in strafrechtlichen Angelegenheiten ist mit Herrn Michael D. Pfefferl, Fachanwalt für Strafrecht, besetzt.

Herr Michael D. Pfefferl ist ein auf Strafrecht spezialisierter Rechtsanwalt, der schon etliche Jahre als Verteidiger tätig ist.

Der Notdienst ist insbesondere für die Fälle der Festnahme eines Beschuldigten (Haftbefehl, oder vorläufige Festnahme) und für den Fall einer Hausdurchsuchung eingerichtet worden.

Nachdem derartige Vorgänge häufig außerhalb der normalen Geschäftzeiten von Anwaltskanzleien stattfinden, wollen wir damit die Wahrung der Rechte eines Beschuldigten auch außerhalb der Kanzleiöffungszeiten gewährleisten.

Herr Pfefferl wird bei telefonischer Benachrichtigung von einem derartigen Notfall zusammen mit dem Anrufer abklären, ob eine Tätigkeit des Verteidigers noch in derselben Nacht sinnvoll und geboten erscheint. (siehe auch Haftbefehl)

Folgende Angaben sollten Sie bei einem Anruf bereit halten:

  • Ihren eigenen Namen, die eigene Adresse, Ihre eigene Telefonnummer
  • Angaben darüber, in welchem Verhältnis (z.B. Ehefrau) Sie zum Beschuldigten stehen
  • Name, Anschrift, Geburtsdatum, Familienstand des Festgenommenen oder Beschuldigten
  • Sicherstellungsverzeichnis, welches die Polizei eventuell hinterlassen hat