Kosten der Erstberatung

Beratungsvergütung in der Rechtsanwaltskanzlei PERATHONER & PFEFFERL

Mit Wirkung vom 1.7.2004 hat das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz die Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung abgelöst.

Wir sind nunmehr verpflichtet Sie auf Folgendes hinzuweisen:

Die Rechtsanwaltsvergütung wird grundsätzlich nach dem Gegenstandswert der Angelegenheit abgerechnet.

Mit Wirkung vom 1.7.2006 sieht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz nunmehr vor, dass der Rechtsanwalt mit seinem Mandanten für den Bereich der Beratung eine Vergütungsvereinbarung trifft. Wir vereinbaren mit unseren Mandanten für die Erstberatung die nachfolgend aufgelisteten Vergütungen, die nach Rechtsgebieten gegliedert sind. Sollte nach der Erstberatung eine weitere Beratung notwendig werden, so muss eine erneute Vereinbarung zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt erfolgen. Bei einer weitergehenden Tätigkeit wird die Gebühr für die Erstberatung verrechnet.

Für eine Erstberatung in nachfolgend genannten Rechtsgebieten fallen folgende Vergütungen zzgl. Mehrwertsteuer an:

Familiensachen

EURO 190,00

Verkehrsordnungswidrigkeitenangelegenheit

EURO 190,00

Verkehrsrecht (Unfallabwicklung)

EURO 190,00

Arbeitsrecht

 EURO 190,00

Zivilsachen 

EURO 190,00

Mietrecht

EURO 190,00

Strafrecht

EURO 190,00

               
Da Vergütungsvereinbarungen nach dem Willen des Gesetzgebers nur durch schriftliche Vereinbarung wirksam werden, muss eine Vergütungsvereinbarung durch den Mandanten unterzeichnet werden.